Sie sind hier: Startseite » SGB VIII

SGB VIII


Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (kurz SGB VIII) verankert.

Erreicht werden soll dies insbesondere neben einer Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung durch das Schaffen und den Erhalt positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien. Eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll zudem für junge Menschen sichergestellt werden. Die Eltern sind in der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung zu beraten und zu unterstützen. Und grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Was hat dieses Recht mit der Arbeit der Kommission Kinder- und Jugendhilfe zu tun? Einiges! Denn dieses Recht fließt in die Arbeit der Kommission ein und muss dort in Empfehlungen und Beschlüssen berücksichtigt werden.

Doch es gibt noch einiges mehr, was grundlegend für die Kommission Kinder- und Jugendhilfe ist. Entscheidend ist der Dritte Abschnitt des SGB VIII zum Thema „Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung“. So schließen die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene mit den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe sowie den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer Rahmenverträge auf Landesebene ab (§ 78f SGB VIII). Der Rahmenvertrag bezieht sich nach § 78a SGB VIII auf (teil-)stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Beispielhaft sind hier zu nennen: Tagesgruppen, stationäre Wohngruppen im Rahmen einer Heimerziehung, sonstige Betreute Wohnformen (Jugendwohngemeinschaft oder Betreutes Jugendwohnen), Erziehungsstellen bzw. Familienwohngruppen oder auch gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und ihr Kind.

Der Rahmenvertrag bildet die Grundlage und einen Rahmen für die Verhandlungen vor Ort bezüglich Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung. Er kann aber die Verhandlungen vor Ort nicht ersetzen. Der derzeitige Rahmenvertrag in Baden-Württemberg trat zum 01.01.2017 in Kraft und wird seitdem kontinuierlich ergänzt und weiterentwickelt. Und hier kommt die Kommission Kinder- und Jugendhilfe ins Spiel. Ihre Aufgabe ist die Auslegung, Weiterentwicklung und Ergänzung des Rahmenvertrags für (teil-)stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Hierzu wurde die Kommission Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg von den Vertragspartnern des Rahmenvertrags gebildet und findet die rechtliche Grundlage in § 78 e SGB VIII. Der Arbeit der Kommission liegt eine Geschäftsordnung zugrunde.



FAQ zur Kommission Kinder- und Jugendhilfe:

Wie setzt sich die Kommission zusammen?

Die Kommission besteht aus 16 Mitgliedern zzgl. Vertretungen. Sie setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertreter*innen von Leistungserbringer- und Leistungsträgerseite zusammen. Die Leistungsträger werden durch die kommunalen Spitzenverbände, die Leistungserbringer durch 7 Verbände der freien Wohlfahrtspflege und den VPK vertreten. Das Landesjugendamt ist beratendes Mitglied. Sowohl das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie das Kultusministerium haben jeweils einen Gaststatus.

Vorsitzteam
Vorsitzteam



Wer hat den Vorsitz inne?


Der Vorsitz und die Vertretung werden im Wechsel zwischen Leistungserbringerseite und Leistungsträgerseite zum 01.01. eines Kalenderjahres für zwei Jahre aus der Mitte des Gremiums gewählt. Für 2023/2024 hat Benjamin Lachat, Städtetag Baden-Württemberg inne. Seine Vertretung ist Barbara Brüchert, Der Paritätische Baden-Württemberg e.V.



Wofür steht das Vorsitzteam?

Kinder- und Jugendhilfe gelingt nur in Kooperation. Öffentliche und freie Träger gestalten gemeinsam einen Rahmen, der allen jungen Menschen ein gesundes Hineinwachsen in unsere Gesellschaft ermöglicht.

Gerade die sich abzeichnenden zukünftigen Herausforderungen, wie die Umsetzung eines inklusiven SGB VIII oder der Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe, können nur in Verantwortungsgemeinschaft von öffentlicher und freier Seite gemeistert werden. Eine starke und zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe braucht gemeinsame Wege und Lösungen für junge Menschen und ihre Familien. Dafür stehen wir als Vorsitzteam und setzen uns in der Arbeit in der Kommission Kinder- und Jugendhilfe ein.


Wie häufig tagt die Kommission Kinder- und Jugendhilfe?

Sie trifft sich in der Regel 4x jährlich.


Wie kann ich als Jugendamt bzw. Einrichtung der Jugendhilfe meine Erfahrungen für die Entscheidungen der Kommission einbringen?


Sowohl auf Seiten der Leistungserbringer- als auch der Leistungsträgerseite bestehen Beteiligungsstrukturen, die Sie nutzen können. Gehen Sie dort auf die Ansprechpersonen zu. Auf kommunaler Seite finden Sie Ihre Ansprechpersonen bei Gemeinde-, Städte- und Landkreistag. Auf Seiten der Leistungserbringer sind es die jeweiligen Verbände. Wenden Sie sich bitte dort an die entsprechende Vertretungsperson in der Kommission.

Bei verschiedenen Themen und nach Bedarf finden Hearings unter Einbeziehung der Praxis statt. Auch größere digitale Veranstaltungen für die Praxis werden nach Bedarf durchgeführt.

Wann tagt die Kommission Kinder- und Jugendhilfe?

Die Termine für 2024 sind:

- 21.02.2024
- 19.03.2024
- 03.07.2024
- 09.10.2024
- 04.12.2024



Anlagen:

Allgemeines:

Geschäftsordnung der Kommission Kinder- und Jugendhilfe [87 KB]
Zielsetzungen und Agenda 2023/2024 [10 KB]


Rahmenvertrag und Vorlagen:

Rahmenvertrag mit Anlagen, Stand 19.01.2024 [2.190 KB]
Vereinbarungsmuster stationäre Wohnform, Stand 30.06.2017 [35 KB]
Vereinbarungsmuster Tagesgruppe, Stand 30.06.2017 [41 KB]
Vereinbarungsmuster Betreutes Jugendwohnen, Stand 08.12.2017 [39 KB]
Vereinbarungsmuster Jugendwohngemeinschaft, Stand 16.03.2018 [37 KB]
Vereinbarungsmuster Erziehungsstelle/ Familienwohngruppe, Stand 29.04.2020 [41 KB]
Entgeltvereinbarung, Stand 30.06.2017 [28 KB] Qualitätsentwicklungsvereinbarung, Stand 27.09.2016 [29 KB]
Vereinbarungsmuster SBBZ ESENT, Stand 28.10.2020 [36 KB]
Vereinbarungsmuster Mutter/Vater-Kind-Wohngemeinschaft, Stand 27.06.2023 [46 KB]
Vereinbarungsmuster stationäre Mütter/Väter-Kind-Wohngruppe, Stand 27.06.2023 [51 KB]
Vereinbarungsmuster für Betreutes Mütter/Väter-Kind-Einzelwohnen, Stand 30.11.2022 [44 KB]