Schiedsstellen und Kommissionen
Herzlich willkommen auf der Homepage der Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen für das Entgeltwesen in Baden-Württemberg!
Für das Entgeltwesen in Baden-Württemberg gibt es vier Kommissionen. Diese teilen sich auf in die Rechtsbereiche
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
SGB IX (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen),
SGB XI (Pflege) und
SGB XII (Sozialhilfe).
Sie erarbeiten die Landesrahmenverträge, in denen die Rahmenbedingungen, Grundsätze und Inhalte für die Leistungserbringung und das Entgeltwesen geregelt sind.
Wer ist beteiligt?
Alle Kommissionen sind paritätisch mit Leistungserbringern, Leistungsträgern und ggf. Interessensvertretungen der betroffenen Menschen besetzt. Das heißt, sowohl die Verbände der Einrichtungsträger als auch die Kostenträger (Stadt,- Landkreise und ggf. Pflegekassen) arbeiten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit in den Kommissionen an der Zukunft der sozialen Infrastruktur in Baden-Württemberg und entwickeln die Landesrahmenverträge fort.
Wann wird die Schiedsstelle aktiv?
Jede Einrichtung bzw. jeder Dienst muss auf Basis der Landesrahmenverträge seine individuelle Vergütung mit dem Kostenträger aushandeln und in sogenannten Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen vertraglich festhalten. Kommt es in einer solchen Pflegesatzverhandlung zu keiner Einigung, so kann die zuständige Schiedsstelle angerufen werden. Jeder Rechtsbereich hat seine eigene Schiedsstelle, die ebenfalls paritätisch besetzt ist und unter einer neutralen vorsitzenden Person über die Anträge verhandelt und entscheidet.
Aufgaben der Geschäftsstelle
Die Geschäftsführung der Kommissionen und Schiedsstellen in Baden-Württemberg ist bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle angesiedelt. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor und protokolliert die Ergebnisse. Die Landesrahmenverträge werden von der Geschäftsstelle laufend aktualisiert und auf dieser Homepage veröffentlicht. Außerdem werden die Schiedsstellenanträge bei der Geschäftsstelle eingereicht, die dann die weitere Abwicklung koordiniert.
Die gemeinsame Geschäftsstelle der Pflegesatzkommissionen und Schiedsstellen hat ihren Sitz beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
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